Nach in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention vom 3. Mai 2008 und der Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes vom 01.08.2011 können Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in allen Schularten unterrichtet werden.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und differenzierte Beratung sind vor der Aufnahme eines Inklusionskindes in der Grundschule äußerst wichtig.
An der Grundschule Mering Ambérieustraße werden Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf inkludiert.
Am 12. Oktober 2015 erhielt die Grundschule Mering Ambérieustraße im Rahmen einer Feierstunde im Kultusministerium die Urkunde „Schulprofil Inklusion“ verliehen.